BRANDMARKS – Registrierung EU Gemeinschaftsmarke HABM – WIPO INTERNATIONALE MARKE BRANDMARKS – registrácia ochranných známok – Slovensko, EU, svet -  CTM - community trademark registration OHIM – international trademark registration WIPO ENGLISH DEUTSCH ESPANOL ITALIANO SLOVENSKY ČESKY RUSSKI HRVATSKI TURKCE


logo OHIM Brandmarks Unternehmen GmbH bietet Beratung und Anmeldung der Europäischen Union Gemeinschaftsmarken (EU CTM), das gilt für alle Staaten der Europäischen Union * sind.
Gemeinschaftsmarken werden in der EU Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen in Alicante, Spanien.


Prozess vor Einreichung der Bewerbung besteht aus den folgenden Phasen:

1. INFORMATION UND BERATUNG
- Erste Informationen, die Möglichkeit in Betracht Markeneintragung, professionelle Beratung und Klärung von Möglichkeiten, wie die Marke registrieren zu
2. FORSCHUNG DEN gültiger identischer, ähnlicher und austauschbar MARKEN
- Entwicklung in eingehenden Untersuchungen von Marken für EU-Datenbanken HABM, WIPO und nationale Datenbanken
3. Datenanalyse und REGISTRATION MÖGLICHKEIT
- Entwicklung von der Analyse und Empfehlung von Forschungs-Möglichkeiten und Wege der Eintragung einer Marke mit anschließenden Konsultationen assoziiert - die Bestätigung der zweiten Marke (Wort-, Bild-, 3D) und die Bestimmung der Schaltung Klassen
4. Zeichenunterricht VERZEICHNIS
- Ausarbeitung eines angemessenen grundlegende Liste der 3 Klassen und zusätzliche Klassen (insgesamt 45 Klassen) von Waren und Dienstleistungen, zusätzliche Beratungen zur Liste der Klassen und die Notwendigkeit der Genehmigung durch die zukünftigen Eigentümer der Gemeinschaftsmarke
5. Vorbereitung und Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke
- Archivierung, Überwachung der Registrierung, Kommunikation mit Behörden und der Antragsteller
6. Information über die Gültigkeit einer Gemeinschaftsmarke
- Wird per E-Mail erteilt Zertifizierung der Gemeinschaftsmarke gesendet werden

Zeitraum nach dem Datum der Gültigkeit der Gemeinschaftsmarke:

1. FOLGENDEN Überwachung detr neuen anmeldeten Gemeinschaftsmarken
2. VARIABLE BERATUNG NACH DEN INHABER von Gemeinschaftsmarken
3. GESCHÄTZTE BEWERTUNG von Gemeinschaftsmarken
4. NACH 10 JAHREN Verlängerung für nächsten 10 Jahre

EU Gemeinschaftsmarke - GM- grundlegende Informationen (englisch)
Das Eintragungsverfahren
Unterschiede zwischen einer GM und einer internationalen Registrierung (IR), in der die EU benannt ist (englisch)


* Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien (ab 1. Juli 2013), Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Schweden, Italien.